Kontaktbeschränkungen werden ab dem 26.05.2021 gelockert:

Landkreis Harburg – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Harburg (Landkreis), 25.05.2021 14:41 Uhr

Ab 26. Mai sind damit wieder Treffen von maximal zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte oder genesene Personen werden hierbei nicht mit einberechnet. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Ebenfalls nicht eingerechnet werden Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen. Personen, die nicht im Landkreis Harburg leben, dürfen an diesen Treffen nur dann teilnehmen, wenn in ihrer Kommune die gleichen Regelungen gelten.

Die Kreisverwaltung hat heute per Allgemeinverfügung festgestellt, dass der Inzidenzwert im Landkreis Harburg seit sieben Tagen stabil unter 35 liegt und setzt die genannten Lockerungen, denen das Niedersächsische Landesgesundheitsamt zugestimmt hat, am 26. Mai in Kraft. Sollten die Inzidenzwerte sich wieder verschlechtern, das heißt der Wert von 35 überschritten werden, treten beide Lockerungsschritte automatisch wieder außer Kraft. Der Landkreis Harburg wird dies dann sofort öffentlich kommunizieren.

siehe:

Allgemeinverfügung Lockerung Kontaktbeschränkungen – Einzelhandel 25.05.2021

Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung bis 30. Mai 2021