Wieviel Munition darf man zu hause aufbewahren und wie muss sie gelagert werden?
Die Aufbewahrung von Waffen oder Munition regelt § 36 Waffengesetz (WaffG)
„Waffenrecht 02: Aufbewahrung – Munition“ weiterlesenSchießsport in Stelle – SK-Stelle
Die Aufbewahrung von Waffen oder Munition regelt § 36 Waffengesetz (WaffG)
„Waffenrecht 02: Aufbewahrung – Munition“ weiterlesenWer darf welche Munition erwerben?
In Diskussionen rund um Munitionserwerb halten sich hartnäckig einige Gerüchte und Behauptungen. Was ist daran?
„Waffenrecht 10: Munitionserwerb“ weiterlesenDarf ein Wiederlader mit einer gültigen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) – „Pulverschein“ defekte Fabrikmunition zum Zwecke der Vernichtung des Nitropulvers delaborieren?
Konkretes Beispiel: Eine in einer Munitionsfabrik hergestellte Patrone hat ein defektes oder fehlerhaft eingebautes Zündhütchen, das nicht zündet und daher die Treibladung in der Hülse nicht entzünden kann. Wie und von wem muss diese Patrone entsorgt werden? (Achtung, ggf. kann die Patrone noch nachzünden, also Vorsicht!)
„Wiederladen – Delaborieren von Fabrikmunition“ weiterlesenAuch beim Transport von Munition ist einiges zu beachten.
„Waffenrecht 07: Transport von Munition“ weiterlesenImmer neue Waffenrechtsverschärfungen können nicht nur unseren Sport gefährden, sondern auch die Arbeit der Waffenbehörden durch erhebliche Mehrarbeit massiv belasten und behindern.
„Weitere Waffenrechtsverschärfungen 2024 – machen die Sinn?“ weiterlesenAuf unserem Stand erfolgt das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)), u.A. der Sportordnung des DSB.
Unser Schützenkorps bestellt zum Schießen auf dem Schießstand Standaufsichten, deren Anordnungen verbindlich sind und unbedingt Folge zu leisten ist. Zuwiederhandlungen können Unfälle und andere ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.
„Waffenrecht 11: Aufsichten“ weiterlesenStartplan und Ergebnisse für den 17.03.2024 in Stelle:
„Kreismeisterschaften 2.45 – 25m Zentralfeuerpistole 2024“ weiterlesenVorab:
Gem. § 2 Abs. 1 WaffG ist „(1) „der Umgang mit Waffen oder Munition“ … „nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.“ Jugendliche dürfen daher grundsätzlich keine Waffen transportieren.
Der Transport von Waffen ist eine Unterart des Führens von Waffen. Das Führen von Waffen ist gem. § 10 Abs. 4 WaffG nur mit Erlaubnis zulässig. Eine Waffenbesitzkarte (WBK) reicht hierfür grundsätzlich nicht aus. Es gibt aber Ausnahmen:
„Waffenrecht 06: Transport von Waffen“ weiterlesen